Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Betakom GmbH für die Nutzung der Betakom-Web-App und die Beauftragung von Transportdienstleistungen

Wichtige Informationen

Bitte lesen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig, bevor Sie unsere Dienste nutzen. Mit der Erstellung eines Kontos, der Nutzung unserer Web-App oder der Beauftragung von Transportdienstleistungen stimmen Sie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Soweit diese Bedingungen auf Konzepte des deutschen Rechts Bezug nehmen (z. B. HGB, BGB, CMR), gilt die deutsche gesetzliche Bedeutung.

1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Betakom GmbH, Schleißheimer Straße 204, 80797 München, Deutschland ("Betakom") und ihren Kunden (Versendern) sowie Subunternehmern (Spediteuren), unabhängig davon, ob diese Verträge über die Web-App, per E-Mail, telefonisch oder auf andere Weise geschlossen werden.

(2) Verbraucher und Unternehmer

Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einige Bestimmungen dieser Bedingungen gelten nur für Unternehmer; dies ist in der jeweiligen Klausel angegeben. Nichts in diesen Bedingungen schränkt zwingende gesetzliche Rechte von Verbrauchern ein.

(3) Ausschluss abweichender Bedingungen

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Subunternehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, Betakom stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Ergänzende Bestimmungen

Für Unternehmer (§ 14 BGB) gelten ergänzend die ADSp 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen), soweit sie nicht im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zwingendem Recht stehen. Die ADSp gelten nicht für Verbraucher.

Für die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern auf der Straße gelten vorrangig die zwingenden Bestimmungen der CMR-Konvention.

2. Rolle von Betakom / Vertragsmodell

(1) Vertragspartner

Betakom organisiert Transportdienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu einem festen Preis (Spediteur zu festen Kosten, § 459 HGB – Handelsgesetzbuch). Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich die Betakom GmbH. Die Zahlungspflicht des Kunden besteht ausschließlich gegenüber Betakom.

(2) Einsatz von Subunternehmern

Betakom führt Transporte nicht selbst durch. Die Ausführung erfolgt durch sorgfältig ausgewählte Subunternehmer oder über Frachtbörsen. Betakom kann Subunternehmer frei auswählen und ersetzen. Die Identität des ausführenden Subunternehmers wird dem Kunden offengelegt, soweit dies für die Abwicklung von Schadens- oder Versicherungsansprüchen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.

Hinweis: Da Betakom im eigenen Namen zu festen Kosten kontrahiert, hat Betakom in Bezug auf die Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers und haftet für den Transport gemäß Abschnitt 8 dieser Bedingungen. Ansprüche des Kunden aus dem Transportvertrag sind an Betakom zu richten.

3. Vertragsabschluss

  • Die Darstellung von Preisen und Transportoptionen in der Web-App stellt kein verbindliches Angebot von Betakom dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
  • Mit dem Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Transportvertrags ab.
  • Der Vertrag kommt zustande, wenn Betakom den Auftrag per E-Mail oder in der Web-App bestätigt oder wenn Betakom mit der Ausführung des Auftrags beginnt, je nachdem, was zuerst eintritt.
  • Die Auftragsdaten werden von Betakom gespeichert und können von registrierten Kunden in ihrem Konto abgerufen werden (Aufträge, Rechnungen, Transportdokumente). Die Vertragssprache ist Englisch.
  • Für den jeweiligen Transportvertrag gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

4. Preise und Zahlung

  • In der Auftragsbestätigung angegebene Preise sind verbindlich. Für Verbraucher werden die Preise einschließlich der gesetzlichen MwSt. ausgewiesen; für Unternehmer werden die Preise netto zuzüglich der gesetzlichen MwSt. angegeben.
  • Die verfügbaren Zahlungsmethoden werden im Buchungsvorgang angezeigt (z. B. Kredit-/Debitkarte, Klarna, PayPal, Apple Pay, Google Pay, Zahlung auf Rechnung, sofern von Betakom genehmigt). Karten- und Online-Zahlungen sind zum Zeitpunkt der Buchung fällig. Rechnungen werden elektronisch ausgestellt und sind innerhalb des gewählten Zahlungsziels fällig (siehe unten); ohne eine solche Auswahl sofort bei Erhalt.
  • Zahlungsziele für Rechnungskunden: Genehmigte Rechnungskunden können während der Buchung ein Zahlungsziel auswählen. Die Frist läuft ab dem Rechnungsdatum. Längere Fristen sind mit einem prozentualen Zuschlag auf den Netto-Transportpreis verbunden, der vor Abschluss der Buchung angezeigt und als separate Position auf der Rechnung ausgewiesen wird:– Direkttransporte: 30 Tage (kein Zuschlag), 45 Tage (+1,5 %) oder 60 Tage (+3 %).– Teilladungen: 14 Tage (kein Zuschlag), 30 Tage (+2 %) oder 45 Tage (+4 %).
  • Im Falle des Verzugs fallen gesetzliche Verzugszinsen an (Verbraucher: 5 Prozentpunkte, Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Bei Unternehmern kann Betakom zusätzlich die gesetzliche Pauschale von 40 EUR berechnen (§ 288 Abs. 5 BGB). Angemessene durch den Verzug verursachte Mahn- und Inkassokosten trägt der Schuldner.
  • Der Kunde kann nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt sind oder aus demselben Vertragsverhältnis stammen. Die gesetzlichen Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
  • Betakom kauft Transportdienstleistungen ein und verkauft sie weiter; die Marge verbleibt bei Betakom.

5. Pflichten des Kunden

  • Vollständige und korrekte Angaben (Belade-/Entladeadresse, Zeiten, Abmessungen, Gewicht, Art der Güter, Ansprechpartner).
  • Die Güter müssen ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und zur vereinbarten Beladezeit transportbereit sein.
  • Ausgeschlossene Güter: Gefahrgüter, die dem ADR unterliegen (sofern nicht ausdrücklich vereinbart), illegale Güter, lebende Tiere sowie Güter, die besondere Genehmigungen erfordern, dürfen ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht übergeben werden.
  • Einhaltung der Betriebszeiten; Beladung/Entladung außerhalb der regulären Zeiten bedarf einer vorherigen Vereinbarung.
  • Zusätzliche Kosten, die durch unrichtige oder unvollständige Angaben verursacht werden (z. B. abweichendes Gewicht oder abweichende Abmessungen, fehlgeschlagene Zustellversuche), trägt der Kunde. Betakom kann den Preis neu berechnen, wenn die tatsächlichen Sendungsdaten von den gebuchten Daten abweichen.
  • Die Entscheidung über den Abschluss einer zusätzlichen Warenversicherung liegt beim Kunden (siehe Abschnitt 8 (5)).

6. Beladung, Entladung & Wartezeiten

Kostenloses Zeitfenster

Im Transportpreis enthalten ist eine kostenlose Belade- und Entladezeit je Fahrzeug, abhängig von der in der Auftragsbestätigung angegebenen Fahrzeugklasse: Transporter/Sprinter und Expresstransporte: je 1 Stunde für Beladung und Entladung; Lkw ab 7,5 t: je 2 Stunden.

  • Danach werden 60 EUR je angefangener Stunde zuzüglich der gesetzlichen MwSt. berechnet, sofern die Wartezeit der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist (z. B. Güter nicht bereit, Rampe blockiert).
  • Muss der Fahrer aufgrund einer der Sphäre des Kunden zuzurechnenden Verzögerung über Nacht warten oder ist die Beladung/Entladung am geplanten Tag nicht mehr möglich, fällt eine zusätzliche Nachtpauschale von 150 EUR zuzüglich der gesetzlichen MwSt. je Nacht an; Wartegebühren und die Nachtpauschale werden für dieselben Nachtstunden nicht kumulativ berechnet.
  • Der Kunde kann unberechtigten Wartezeitgebühren widersprechen. Die in der Plattform dokumentierten An- und Abfahrtszeiten (Tracking-Zeitstempel) dienen als Nachweis.
  • Der Fahrer darf nur innerhalb des vereinbarten Zeitfensters be-/entladen.
  • Trifft der Fahrer verspätet ein, entstehen dem Kunden keine Wartegebühren. Ansprüche des Kunden wegen Verzögerung richten sich nach Abschnitt 8.

7. Stornierungen

✓ Kostenlose Stornierung

Bis zu 24 Stunden vor der geplanten Beladezeit – auch wenn bereits ein Subunternehmer beauftragt wurde.

Späte Stornierung

Bei Stornierungen weniger als 24 Stunden vor der geplanten Beladezeit kann Betakom eine pauschale Entschädigung von 80 % des vereinbarten Preises berechnen.

No-Show

Storniert der Kunde weder noch stellt er die Güter beladebereit zur Verfügung (No-Show), kann Betakom eine pauschale Entschädigung von 100 % des vereinbarten Preises berechnen.

Recht zum Nachweis eines geringeren Schadens

In allen Fällen steht es dem Kunden frei nachzuweisen, dass Betakom kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist; in diesem Fall ist nur der tatsächliche Schaden zu zahlen. Die Pauschalen berücksichtigen ersparte Aufwendungen.

Stornierung durch Betakom

Kann ein Transport aus Gründen, die im Verantwortungsbereich von Betakom liegen, nicht durchgeführt werden, werden dem Kunden alle für den betroffenen Transport geleisteten Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche des Kunden richten sich nach Abschnitt 8.

8. Haftung von Betakom

(1) Haftung für die Güter (Frachtführerhaftung)

Für Verlust oder Beschädigung der Güter während der Beförderung sowie für Lieferverzug haftet Betakom gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des Frachtrechts (§§ 425 ff., 459, 461 HGB) und, für den internationalen Straßentransport, der CMR-Konvention.

  • Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen unverändert (insbesondere 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des Rohgewichts für den Inlandstransport, § 431 HGB; für den internationalen Transport die CMR-Grenzen).
  • Für Unternehmer ist die Haftung für Verlust oder Beschädigung der Güter auf 2 SZR je Kilogramm des Rohgewichts der betroffenen Güter begrenzt (§ 449 Abs. 2 HGB). Die Haftung für Verzögerung ist auf das Dreifache der Fracht begrenzt (§ 431 Abs. 3 HGB). Für den internationalen Transport gehen die zwingenden Bestimmungen der CMR vor.

(2) Sonstige Haftung

Außerhalb der Frachtführerhaftung nach Absatz (1) haftet Betakom unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen (z. B. Produkthaftungsgesetz). Für leichte Fahrlässigkeit haftet Betakom nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertraut), und in solchen Fällen nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, für diese Art von Vertrag typischen Schadens.

(3) Verjährung

Ansprüche aus der Beförderung verjähren in der gesetzlichen Verjährungsfrist von einem Jahr (§ 439 HGB); im Falle von Vorsatz oder qualifiziertem Verschulden in drei Jahren.

(4) Rückgriff gegen Subunternehmer

Auf Verlangen des Kunden kann Betakom zusätzlich seine eigenen Ansprüche gegen den ausführenden Subunternehmer an den Kunden abtreten. Eine solche Abtretung wird als zusätzliche Option angeboten und ersetzt oder begrenzt nicht die eigene Haftung von Betakom nach diesem Abschnitt 8.

(5) Empfehlung: Warenversicherung

Die gesetzlichen Haftungshöchstgrenzen können deutlich unter dem Wert der Güter liegen. Für hochwertige Güter empfehlen wir den Abschluss einer separaten Warenversicherung. Betakom unterstützt Sie auf Anfrage gerne.

9. Bedingungen für Subunternehmer (Spediteure)

  • Der Nachweis einer gültigen EU-Gemeinschaftslizenz und einer angemessenen Verkehrshaftungsversicherung muss vor dem ersten Auftrag erbracht und jederzeit aktuell gehalten werden.
  • Aufträge sind mit geeigneten Fahrzeugen und qualifizierten Fahrern auszuführen. Eine weitere Untervergabe bedarf der vorherigen Zustimmung von Betakom in Textform.
  • Der Subunternehmer haftet gegenüber Betakom gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, Verlust, Diebstahl und Verzögerung und stellt Betakom von Kundenansprüchen frei, soweit diese durch den Subunternehmer verursacht wurden.
  • Während der Auftragsausführung stellt der Subunternehmer sicher, dass Fahrzeugpositions- und Statusdaten zur Sendungsverfolgung über die Plattform übermittelt werden.

Transportdokumente & Auszahlung

Der unterzeichnete CMR / Liefernachweis muss spätestens innerhalb von 24 Stunden nach der Lieferung über das Spediteurportal hochgeladen werden.

Bestätigt oder beanstandet der Kunde den Liefernachweis nicht innerhalb von 24 Stunden nach dessen Hochladen, gilt der Liefernachweis als bestätigt. Begründete Einwände, die der Kunde nach diesem Zeitraum erhebt, bleiben unberührt.

Die Auszahlung an den Subunternehmer erfolgt gemäß dem vom Subunternehmer im Spediteurportal gewählten Auszahlungsziel, berechnet ab der Bestätigung des Liefernachweises. Kürzere Auszahlungsziele sind mit einem Skonto verbunden, das von der vereinbarten Fracht abgezogen wird (angezeigt im Spediteurportal und auf der Gutschrift):

45 Tage (Standard, kein Abzug) – 21 Tage (2 % Skonto) – 48 Stunden (4 % Skonto).

Umgehungsverbot

Für die Dauer der Zusammenarbeit und für 24 Monate danach darf der Subunternehmer nicht unter Umgehung von Betakom direkt oder indirekt Transportverträge mit Kunden abschließen, zu denen der Kontakt über die Betakom-Plattform hergestellt wurde.

Für jeden Verstoßfall wird eine Vertragsstrafe in Höhe des Zweifachen der vereinbarten Fracht des betroffenen Auftrags, mindestens jedoch 2.500 EUR und höchstens 15.000 EUR, fällig. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten; die Vertragsstrafe wird auf solche Schadensersatzansprüche angerechnet. Darüber hinaus kann Betakom den Subunternehmer von der Plattform ausschließen.

Stornierungen durch Subunternehmer

Storniert der Subunternehmer einen angenommenen Auftrag ohne wichtigen Grund, kann Betakom die zusätzlichen Kosten der Ersatzbeschaffung berechnen und den Subunternehmer im Wiederholungsfall von der Plattform ausschließen.

10. Web-App, Konten & Sperrung

  • Registrierungsdaten müssen zutreffend und aktuell gehalten werden. Zugangsdaten und Einmal-Anmeldecodes (OTP) sind persönlich und vertraulich zu behandeln.
  • Vorsätzliche Falschangaben, Manipulation der Plattform oder Umgehung der Plattform können zur Sperrung des Kontos und zu Schadensersatzansprüchen führen.
  • Betakom kann Konten aus wichtigem Grund sperren (z. B. Betrug, Missbrauch, erheblicher Zahlungsverzug). Der Nutzer wird vorab informiert, sofern keine sofortige Sperrung erforderlich ist. Im Streitfall darf Betakom Auszahlungen oder Gutschriften nur insoweit zurückbehalten, als sie mit den streitigen Ansprüchen zusammenhängen.
  • Betakom bemüht sich, die Web-App jederzeit verfügbar zu halten, garantiert jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit; Wartungsfenster können auftreten.

11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Kein Widerrufsrecht für termingebundene Transporte

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht für Verträge zur Beförderung von Gütern, bei denen der Vertrag für die Ausführung einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorsieht. Dies gilt für Buchungen über die Betakom-Web-App, bei denen ein bestimmtes Beladedatum oder Zeitfenster vereinbart wird.

Wo ein Widerrufsrecht besteht

Für Fernabsatzverträge, die nicht im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB termingebunden sind, haben Verbraucher das gesetzliche Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses. Zur Ausübung des Rechts genügt eine eindeutige Erklärung (z. B. E-Mail an support@betakom.de); ein Muster-Widerrufsformular ist auf Anfrage erhältlich.

Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und wird die Leistung dann vollständig erbracht, erlischt das Widerrufsrecht; im Falle des Widerrufs nach teilweiser Ausführung schuldet der Verbraucher einen verhältnismäßigen Betrag für die bereits erbrachten Leistungen.

12. Datenschutz

Betakom verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten – einschließlich Sendungsverfolgung, Transportdokumenten, Zahlungsabwicklung und Marketingtechnologien – finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und unserer Cookie-Richtlinie.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Betakom ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung in Verbrauchersachen (VSBG) teilzunehmen.

Hinweis: Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) wurde von der Europäischen Union am 20. Juli 2025 eingestellt.

14. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Für Verbraucher bleiben zwingende verbraucherschützende Bestimmungen des Landes ihres gewöhnlichen Aufenthalts unberührt.

Gerichtsstand

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand München. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

Änderungen

Betakom kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Für jeden Transportvertrag gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung. Registrierte Nutzer werden über wesentliche Änderungen in Textform informiert.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Verwandte Dokumente

Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen?

Wenn Sie Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zur Beauftragung von Transportdienstleistungen haben, sind wir für Sie da.

Zuletzt aktualisiert: June 2026 | Betakom GmbH, Munich