Zollabwicklung · Deutschland

Zoll, erledigt.

Ausfuhr und Einfuhr für Deutschland – aus einer Hand.

Betakom übernimmt Ihre Zollanmeldungen: Ausfuhr aus Deutschland in jedes Drittland, Einfuhr nach Deutschland über Ihr eigenes Aufschubkonto, Versandverfahren T1/T2 und Ursprungsnachweise. Elektronisch über ATLAS und NCTS – damit Ihre Ware ohne Standzeit die Grenze passiert.

Jetzt anrufen+49 89 244104770
Mo–Fr 7:00–20:00 Uhr
Individuelles Angebot am Telefon
Ausfuhr
Für alle Kunden
Einfuhr
Mit eigenem Aufschubkonto
Systeme
ATLAS · NCTS
Kontakt
Telefonisch, Mo–Fr

01Leistungen

Vier Verfahren. Ein Ansprechpartner.

Ob Komplettladung in die Schweiz, Teilladung nach Großbritannien oder Container aus China: Wir erstellen die Zollanmeldung, übermitteln sie elektronisch an den deutschen Zoll und kümmern uns um die Erledigung.

01ATLAS-Ausfuhr · AES

Ausfuhranmeldung

Elektronische Ausfuhranmeldung für Waren, die Deutschland und die EU verlassen – inklusive Ausfuhrbegleitdokument (ABD) und Ausgangsvermerk als Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.

  • Ausfuhranmeldung im ein- und zweistufigen Verfahren
  • MRN und Ausfuhrbegleitdokument für den Fahrer
  • Ausgangsvermerk als Beleg für das Finanzamt
  • Ausfuhr in jedes Drittland – per Lkw, See- oder Luftfracht
02ATLAS-Einfuhr

Einfuhrabfertigung

Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr in Deutschland. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und weitere Abgaben werden direkt Ihrem eigenen Aufschubkonto belastet.

  • Überführung in den freien Verkehr
  • Abrechnung über Ihr Aufschubkonto beim Hauptzollamt
  • Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar
  • Prüfung von Zollwert, Warennummer und Präferenzen
03NCTS · T1 · T2 · T2F

Versandverfahren

Eröffnung des gemeinsamen oder des Unionsversandverfahrens, wenn Ware unverzollt transportiert oder durch ein Drittland wie die Schweiz befördert wird – etwa auf der Strecke Deutschland–Italien.

  • T1 für Nicht-Unionswaren (unverzollt)
  • T2 für Unionswaren im Transit durch Drittländer
  • T2F für Sendungen in steuerliche Sondergebiete
  • Versandbegleitdokument und Gestellung an der Bestimmungszollstelle
04EUR.1 · EUR-MED · A.TR · REX

Ursprungs- und Präferenznachweise

Präferenznachweise senken oder vermeiden den Zoll im Bestimmungsland. Wir bereiten die passenden Nachweise vor und stimmen sie mit Ihrer Ausfuhranmeldung ab.

  • Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 und EUR-MED
  • A.TR für den Warenverkehr mit der Türkei
  • Ursprungserklärung auf der Rechnung (REX)
  • Nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis über die IHK

02Einfuhr nach Deutschland

Einfuhr ausschließlich über Ihr eigenes Aufschubkonto.

Bei der Einfuhr werden Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sofort fällig. Wir legen diese Abgaben nicht aus – stattdessen melden wir in Ihrem Namen an und der Zoll belastet die Beträge direkt Ihrem Aufschubkonto. So bleibt die Abfertigung schnell, und Sie behalten volle Kontrolle über Ihre Zahlungen.

Noch kein Aufschubkonto?

Ohne eigenes Aufschubkonto können wir keine Einfuhr übernehmen. Die Ausfuhr, Versandverfahren und Ursprungsnachweise wickeln wir aber gerne für Sie ab – und erklären Ihnen am Telefon, wie Sie ein Aufschubkonto beantragen.

Was ist ein Aufschubkonto?

Ein Aufschubkonto (Zahlungsaufschub) wird vom zuständigen Hauptzollamt gegen Sicherheitsleistung eingerichtet. Alle Einfuhrabgaben eines Kalendermonats werden gesammelt und erst am 16. des Folgemonats per Lastschrift eingezogen.

Das benötigen wir von Ihnen

  1. 01EORI-Nummer Ihres Unternehmens
  2. 02Aufschubnummer Ihres Aufschubkontos
  3. 03Vollmacht zur Zollvertretung und zur Nutzung des Aufschubkontos
  4. 04Handelsrechnung, Packliste und Frachtdokumente

03Ablauf

So läuft Ihre Verzollung ab

  1. 01 / 04

    Anrufen

    Sie schildern Sendung, Ware und Ziel. Wir klären das passende Verfahren und nennen Ihnen den Preis.

  2. 02 / 04

    Unterlagen senden

    Rechnung, Packliste, EORI-Nummer und bei der Einfuhr Ihre Aufschubnummer – wir prüfen auf Vollständigkeit.

  3. 03 / 04

    Zollanmeldung

    Wir erfassen die Anmeldung und übermitteln sie elektronisch über ATLAS oder NCTS an den deutschen Zoll.

  4. 04 / 04

    Freigabe

    Die Ware wird überlassen. Sie erhalten MRN, Begleitdokumente und nach dem Ausgang den Ausgangsvermerk.

04Unterlagen

Welche Dokumente brauche ich für den Zoll?

Je vollständiger die Unterlagen, desto schneller die Abfertigung. Diese Angaben sollten vorliegen:

Für die Ausfuhr

  • Handelsrechnung oder Proformarechnung
  • Packliste mit Roh- und Eigengewichten
  • EORI-Nummer des Ausführers
  • Zolltarifnummer (Warennummer) jeder Position
  • Lieferbedingung nach Incoterms
  • Ausfuhrgenehmigung, falls erforderlich (z. B. Dual-Use)

Für die Einfuhr

  • Handelsrechnung des Lieferanten
  • Packliste und Frachtbrief (CMR, B/L oder AWB)
  • EORI-Nummer des Empfängers
  • Aufschubnummer Ihres Aufschubkontos
  • Präferenznachweis, falls vorhanden (z. B. EUR.1)
  • Frachtkosten bis zur EU-Grenze für den Zollwert

05Länder

Verzollung für alle Länder außerhalb der EU

Innerhalb des EU-Binnenmarkts fällt kein Zoll an. Sobald Ware die EU verlässt oder aus einem Drittland nach Deutschland kommt, wird eine Zollanmeldung nötig. Diese Länder und Gebiete betreffen unsere Kunden besonders häufig:

Europa außerhalb der EU

Ausfuhr aus Deutschland, Einfuhr nach Deutschland und Versandverfahren T1/T2 – etwa für den Transit durch die Schweiz nach Italien.

Sondergebiete

Gebiete außerhalb des Zoll- oder Steuergebiets der EU: Hier ist trotz EU-Nähe eine Ausfuhranmeldung bzw. Einfuhrabfertigung nötig.

  • —Helgoland
  • —Büsingen am Hochrhein
  • ICKanarische Inseln
  • —Ceuta und Melilla
  • ADAndorra
  • GIGibraltar

Weltweit

Ausfuhranmeldung für See- und Luftfracht ab deutschen Häfen und Flughäfen sowie Einfuhrverzollung von Containern und Sendungen aus Übersee.

  • USUSA
  • CAKanada
  • CNChina
  • JPJapan
  • KRSüdkorea
  • INIndien
  • AEVereinigte Arabische Emirate
  • SASaudi-Arabien
  • ILIsrael
  • EGÄgypten
  • MAMarokko
  • ZASüdafrika
  • BRBrasilien
  • MXMexiko
  • AUAustralien
  • SGSingapur

06Zoll-Lexikon

Zollbegriffe einfach erklärt

Die wichtigsten Begriffe rund um Ausfuhr, Einfuhr und Versand – kurz und verständlich.

ATLAS
Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem: das IT-Verfahren des deutschen Zolls, über das Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen elektronisch abgegeben werden.
AES
Automated Export System – das europäische Ausfuhrsystem, in Deutschland umgesetzt als ATLAS-Ausfuhr.
MRN
Movement Reference Number: die eindeutige Registriernummer einer Zollanmeldung, mit der die Sendung an jeder Zollstelle identifiziert wird.
Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Begleitet die Ware von der Ausfuhrzollstelle bis zur Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze.
Ausgangsvermerk
Elektronische Bestätigung, dass die Ware die EU verlassen hat – der wichtigste Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.
EORI-Nummer
Economic Operators Registration and Identification: Pflicht-Kennnummer für jedes Unternehmen, das Waren in die EU einführt oder aus ihr ausführt. Sie wird kostenlos beim deutschen Zoll beantragt.
Zolltarifnummer
Auch Warennummer, HS-Code oder KN-Code: Sie ordnet jede Ware in den Zolltarif ein und bestimmt Zollsatz, Verbote und Beschränkungen. Für die Ausfuhr 8-stellig, für die Einfuhr 11-stellig.
Aufschubkonto
Zahlungsaufschub für Einfuhrabgaben beim Hauptzollamt: Abgaben eines Monats werden gesammelt und am 16. des Folgemonats fällig.
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Umsatzsteuer auf eingeführte Waren, in Deutschland in der Regel 19 % bzw. 7 %. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Vorsteuer abziehbar.
Zollwert
Bemessungsgrundlage für den Zoll – meist der Rechnungspreis zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze.
NCTS
New Computerised Transit System: das elektronische Verfahren für Versandanmeldungen T1 und T2 in der EU und den Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens.
T1 / T2 / T2F
T1 befördert Nicht-Unionswaren unverzollt, T2 befördert Unionswaren durch Drittländer ohne Verlust des Unionsstatus, T2F gilt für Sendungen in und aus steuerlichen Sondergebieten.
EUR.1 / EUR-MED
Warenverkehrsbescheinigungen, die den präferenziellen Ursprung belegen und im Bestimmungsland einen ermäßigten oder entfallenden Zoll ermöglichen.
A.TR
Warenverkehrsbescheinigung für die Zollunion EU–Türkei: belegt den freien Verkehr gewerblicher Waren.
REX
Registrierter Ausführer: System, mit dem Unternehmen den präferenziellen Ursprung selbst auf der Rechnung erklären können.
Incoterms
Internationale Lieferbedingungen wie EXW, FCA, DAP oder DDP. Sie regeln, wer Transport, Risiko und Verzollung übernimmt.
Direkte und indirekte Vertretung
Bei der direkten Vertretung handelt der Zolldienstleister im Namen und für Rechnung des Kunden, bei der indirekten Vertretung im eigenen Namen für Rechnung des Kunden.
Freier Verkehr
Zollrechtlicher Status einer eingeführten Ware, nachdem alle Abgaben erhoben wurden – sie darf dann wie eine Unionsware gehandelt werden.

07Häufige Fragen

Fragen zur Verzollung

Rufen Sie uns an. Wir klären Verfahren, Unterlagen und Preis direkt am Telefon.

+49 89 244104770
Was kostet die Verzollung bei Betakom?

Der Preis hängt vom Verfahren, der Anzahl der Warenpositionen und den benötigten Nachweisen ab. Rufen Sie uns an – Sie erhalten ein individuelles Angebot für Ihre Sendung.

Übernehmen Sie die Einfuhr auch ohne eigenes Aufschubkonto?

Nein. Einfuhrabfertigungen wickeln wir ausschließlich für Kunden mit eigenem Aufschubkonto ab, da Zoll und Einfuhrumsatzsteuer direkt über dieses Konto abgerechnet werden. Ausfuhr, Versandverfahren und Ursprungsnachweise übernehmen wir für alle Kunden.

Wie beantrage ich ein Aufschubkonto?

Den Zahlungsaufschub beantragen Sie beim für Ihr Unternehmen zuständigen Hauptzollamt. Voraussetzung sind eine EORI-Nummer und eine Sicherheit, etwa eine Bankbürgschaft, deren Höhe sich nach den erwarteten monatlichen Einfuhrabgaben richtet.

Ab wann brauche ich eine Ausfuhranmeldung?

Eine elektronische Ausfuhranmeldung über ATLAS ist grundsätzlich ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 kg Pflicht – für genehmigungspflichtige oder verbrauchsteuerpflichtige Waren unabhängig vom Wert. Auch darunter lohnt sie sich, weil nur der Ausgangsvermerk die Steuerfreiheit sauber belegt.

Warum ist der Ausgangsvermerk so wichtig?

Der Ausgangsvermerk bestätigt, dass die Ware die EU tatsächlich verlassen hat. Er ist der Beleg gegenüber dem Finanzamt, dass Sie die Lieferung ohne deutsche Umsatzsteuer abrechnen durften. Fehlt er, droht eine Nachzahlung der Umsatzsteuer.

Brauche ich eine EORI-Nummer?

Ja. Jedes Unternehmen, das Waren in die EU einführt oder aus der EU ausführt, benötigt eine EORI-Nummer. Sie wird kostenlos und online beim deutschen Zoll beantragt.

Was ist der Unterschied zwischen T1 und T2?

Mit T1 werden Nicht-Unionswaren unverzollt befördert, etwa vom Grenzübergang zu einem Zolllager. Mit T2 bleiben Unionswaren auch beim Transit durch ein Drittland wie die Schweiz Unionswaren – so fällt bei der Ankunft in Italien kein Zoll an.

Wie schnell erstellen Sie die Zollanmeldung?

Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, erfassen wir die Anmeldung zeitnah und übermitteln sie elektronisch an den Zoll – damit Ihr Lkw ohne unnötige Standzeit abfahren kann.

Kann ich die Verzollung auch ohne Betakom-Transport beauftragen?

Ja. Sie können die Zollabwicklung zusammen mit einem Transport über Betakom oder separat für Sendungen mit Ihrer eigenen Spedition beauftragen.

Was muss ich bei Lieferungen in die Schweiz beachten?

Die Schweiz ist nicht Teil der EU-Zollunion. Für jede Sendung braucht es eine Ausfuhranmeldung in Deutschland und eine Einfuhranmeldung in der Schweiz. Wir übernehmen die deutsche Ausfuhr samt Ausgangsvermerk und stimmen uns mit dem Schweizer Empfänger oder dessen Zolldienstleister ab.

Was hat sich durch den Brexit beim Zoll mit Großbritannien geändert?

Seit dem Brexit ist das Vereinigte Königreich ein Drittland. Lieferungen dorthin benötigen eine Ausfuhranmeldung, Einfuhren aus Großbritannien eine Einfuhrabfertigung. Mit einer Ursprungserklärung nach dem Handels- und Kooperationsabkommen können Sie Zoll im Zielland vermeiden.

Wie finde ich die richtige Zolltarifnummer?

Die Zolltarifnummer ergibt sich aus Beschaffenheit und Verwendung der Ware. Sie geben uns Ihre Warennummern an, wir prüfen sie auf Plausibilität. Für verbindliche Sicherheit können Sie beim Zoll eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen.

Benötige ich für Helgoland oder die Kanarischen Inseln eine Zollanmeldung?

Ja. Helgoland gehört weder zum Zoll- noch zum Steuergebiet der EU, die Kanarischen Inseln liegen außerhalb des EU-Steuergebiets. Für Lieferungen dorthin ist eine Ausfuhranmeldung nötig – auch, um die Umsatzsteuerfreiheit nachzuweisen.

Ihre nächste Sendung verzollen wir.

Rufen Sie uns an. Wir klären Verfahren, Unterlagen und Preis direkt am Telefon.

+49 89 244104770

Erreichbar Mo–Fr 7:00–20:00 Uhr