- ATLAS
- Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem: das IT-Verfahren des deutschen Zolls, über das Ausfuhr- und Einfuhranmeldungen elektronisch abgegeben werden.
- AES
- Automated Export System – das europäische Ausfuhrsystem, in Deutschland umgesetzt als ATLAS-Ausfuhr.
- MRN
- Movement Reference Number: die eindeutige Registriernummer einer Zollanmeldung, mit der die Sendung an jeder Zollstelle identifiziert wird.
- Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
- Begleitet die Ware von der Ausfuhrzollstelle bis zur Ausgangszollstelle an der EU-Außengrenze.
- Ausgangsvermerk
- Elektronische Bestätigung, dass die Ware die EU verlassen hat – der wichtigste Nachweis für die umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.
- EORI-Nummer
- Economic Operators Registration and Identification: Pflicht-Kennnummer für jedes Unternehmen, das Waren in die EU einführt oder aus ihr ausführt. Sie wird kostenlos beim deutschen Zoll beantragt.
- Zolltarifnummer
- Auch Warennummer, HS-Code oder KN-Code: Sie ordnet jede Ware in den Zolltarif ein und bestimmt Zollsatz, Verbote und Beschränkungen. Für die Ausfuhr 8-stellig, für die Einfuhr 11-stellig.
- Aufschubkonto
- Zahlungsaufschub für Einfuhrabgaben beim Hauptzollamt: Abgaben eines Monats werden gesammelt und am 16. des Folgemonats fällig.
- Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
- Umsatzsteuer auf eingeführte Waren, in Deutschland in der Regel 19 % bzw. 7 %. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen als Vorsteuer abziehbar.
- Zollwert
- Bemessungsgrundlage für den Zoll – meist der Rechnungspreis zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze.
- NCTS
- New Computerised Transit System: das elektronische Verfahren für Versandanmeldungen T1 und T2 in der EU und den Ländern des gemeinsamen Versandverfahrens.
- T1 / T2 / T2F
- T1 befördert Nicht-Unionswaren unverzollt, T2 befördert Unionswaren durch Drittländer ohne Verlust des Unionsstatus, T2F gilt für Sendungen in und aus steuerlichen Sondergebieten.
- EUR.1 / EUR-MED
- Warenverkehrsbescheinigungen, die den präferenziellen Ursprung belegen und im Bestimmungsland einen ermäßigten oder entfallenden Zoll ermöglichen.
- A.TR
- Warenverkehrsbescheinigung für die Zollunion EU–Türkei: belegt den freien Verkehr gewerblicher Waren.
- REX
- Registrierter Ausführer: System, mit dem Unternehmen den präferenziellen Ursprung selbst auf der Rechnung erklären können.
- Incoterms
- Internationale Lieferbedingungen wie EXW, FCA, DAP oder DDP. Sie regeln, wer Transport, Risiko und Verzollung übernimmt.
- Direkte und indirekte Vertretung
- Bei der direkten Vertretung handelt der Zolldienstleister im Namen und für Rechnung des Kunden, bei der indirekten Vertretung im eigenen Namen für Rechnung des Kunden.
- Freier Verkehr
- Zollrechtlicher Status einer eingeführten Ware, nachdem alle Abgaben erhoben wurden – sie darf dann wie eine Unionsware gehandelt werden.